Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Aktuelle Nachrichten

Mitteilung 10.04.2026 Sanierung der Kreisstraße K 4948 zum Hochblauen in den kommenden zwei Jahren

Pressemitteilung v. 10.4.2026 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

 

Beginn der Arbeiten zwischen der Kreisgrenze und dem Anschluss an die L 140 voraussichtlich am 20. April

Die Kreisstraße 4948 zum Hochblauen wird in den kommenden zwei Jahren zwischen der Kreisgrenze und dem Anschluss an die Landesstraße 140 grundständig saniert. Die Arbeiten dafür starten voraussichtlich am 20. April. Zunächst werden dabei bis zum Herbst dieses Jahres drei Stützmauern auf einer Länge von rund 650 Meter saniert beziehungsweise neu hergestellt.

Über den Winter wird die Straße provisorisch hergestellt und für den Verkehr freigegeben. Im Frühjahr 2027 schließt sich dann die Sanierung des Fahrbahnbelages an.
 
Während den Bauarbeiten wird die Kreisstraße 4948 in der Regel von Montag bis Freitag oder je nach Baufortschritt von Montag bis Samstag tagsüber von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt.
 
Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt von Badenweiler kommend über die L 140, bei Egerten rund dreieinhalb Kilometer durch den Wald über den Hexenplatzweg sowie den neuen Blauenweg und dann auf der K 6314 bis zum Hochblauen.
 
Das Landratsamt bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis.

Die Hochblauenstraße K 4948 heißt ab der Gemarkungsgrenze zwischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Landkreis Lörrach K 6314.

Die Umleitung führt ab Egerten über den Hexenplatzweg - gegenwärtig noch als Schwarzwald-Radweg und gelb markierter Wanderweg Steinenboden → Egerten genutzt. Verlässt dann nach ca. 3,5 km den Hexenplatzweg und führt über den Neuen Blauenweg vorbei am Wegweiser-Standort “Nikolauswald” (Westwegroute nach Kandern) und Wanderweg Nikolauswald → Am Basler Rank-  zur vorletzten Haarnadelkurve der Hochblauenstraße vor dem Blauen unterhalb des Blauenhauses (K 6314). Diese Forststraße wurde seit den letzten Holzeinschlägen bevorzugt zum Abtransport des Holzes genutzt und bietet sich ob der Steigung bzw. des Gefälles und der mittlerweile ausgefahrenen Straßenbreite als Umleitungslösung an.


Gute Nachrichten für alle Wandernden – und für unser Ehrenamt!

Bund und Länder planen rechtliche Entlastung bei Haftungsfragen auf Wanderwegen

Liebe Mitglieder,

der Deutsche Wanderverband (DWV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) haben einen wichtigen Erfolg erzielt: Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 wurde ein entscheidender Schritt zur Reduzierung von Haftungsrisiken in Wäldern und anderen frei zugänglichen Erholungsräumen beschlossen.

Warum ist das so wichtig?

In den letzten Jahren standen viele Wegbetreiber – darunter auch wir als Schwarzwaldverein mit unserem Netzwerk aus Ehrenamtlichen – vor einer wachsenden Unsicherheit:
Müssen wir Wegweiser abbauen? Sind Sitzbänke ein Risiko? Wer haftet, wenn jemand auf einem naturbelassenen Weg stürzt?

Diese Unsicherheit hat vielerorts zu einem Rückbau der Infrastruktur geführt und gefährdete langfristig das Wanderangebot in Deutschland.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird nun endlich Klarheit geschaffen.

Was wurde beschlossen?

Die Nutzung von Wäldern, Gewässern, Parkanlagen und Wanderwegen soll künftig „auf eigene Gefahr“ gesetzlich festgeschrieben werden.
Das bedeutet:

  • Haftung nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Deutliche Entlastung für Ehrenamtliche und Kommunen
  • Mehr Rechtssicherheit für alle, die Wege markieren, pflegen oder Infrastruktur bereitstellen
  • Keine bürokratischen Hürden für einfache Einrichtungen wie Wegweiser, Infotafeln oder Sitzbänke

Die Änderungen sollen bis spätestens 31. Dezember 2026 in Bundes- und Landesrecht umgesetzt sein.

Was sagen DTV und DWV dazu?

Norbert Kunz (DTV):
Ein Rückbau unserer Wanderinfrastruktur hätte dem Tourismus enorm geschadet. Die Reform sei ein überfälliger Schritt, um Wanderangebote zu sichern und ländliche Regionen wirtschaftlich zu stärken.

Dr. Bernd Hartmann (DWV):
Für das Ehrenamt sei die Klarstellung ein großer Erfolg. Ohne die Engagierten vor Ort – wie auch bei uns im Schwarzwaldverein – wäre das vielfältige Wanderangebot in Deutschland gar nicht möglich.

Was bedeutet das für uns als Ortsverein?

  • Unsere Wegwarte und Ehrenamtlichen erhalten rechtliche Sicherheit, wenn sie im Wald tätig sind.
  • Der langfristige Erhalt unserer Wegweiser, Sitzgelegenheiten und Infotafeln wird erleichtert.
  • Unser Einsatz für sichere, attraktive Wanderwege im Markgräflerland wird stärker anerkannt und unterstützt.

Das ist ein wichtiger Meilenstein – auch für uns hier im Südschwarzwald.
Wir danken allen, die sich im DWV für diese Reform eingesetzt haben, und vor allem unseren Ehrenamtlichen, die das ganze Jahr über dafür sorgen, dass wir gut gepflegte und verlässliche Wanderwege nutzen können.

Gemeinsam halten wir unsere Kulturlandschaft erlebbar!