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Aktuelle Nachrichten

Gute Nachrichten für alle Wandernden – und für unser Ehrenamt!

Bund und Länder planen rechtliche Entlastung bei Haftungsfragen auf Wanderwegen

Liebe Mitglieder,

der Deutsche Wanderverband (DWV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) haben einen wichtigen Erfolg erzielt: Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 wurde ein entscheidender Schritt zur Reduzierung von Haftungsrisiken in Wäldern und anderen frei zugänglichen Erholungsräumen beschlossen.

Warum ist das so wichtig?

In den letzten Jahren standen viele Wegbetreiber – darunter auch wir als Schwarzwaldverein mit unserem Netzwerk aus Ehrenamtlichen – vor einer wachsenden Unsicherheit:
Müssen wir Wegweiser abbauen? Sind Sitzbänke ein Risiko? Wer haftet, wenn jemand auf einem naturbelassenen Weg stürzt?

Diese Unsicherheit hat vielerorts zu einem Rückbau der Infrastruktur geführt und gefährdete langfristig das Wanderangebot in Deutschland.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird nun endlich Klarheit geschaffen.

Was wurde beschlossen?

Die Nutzung von Wäldern, Gewässern, Parkanlagen und Wanderwegen soll künftig „auf eigene Gefahr“ gesetzlich festgeschrieben werden.
Das bedeutet:

  • Haftung nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Deutliche Entlastung für Ehrenamtliche und Kommunen
  • Mehr Rechtssicherheit für alle, die Wege markieren, pflegen oder Infrastruktur bereitstellen
  • Keine bürokratischen Hürden für einfache Einrichtungen wie Wegweiser, Infotafeln oder Sitzbänke

Die Änderungen sollen bis spätestens 31. Dezember 2026 in Bundes- und Landesrecht umgesetzt sein.

Was sagen DTV und DWV dazu?

Norbert Kunz (DTV):
Ein Rückbau unserer Wanderinfrastruktur hätte dem Tourismus enorm geschadet. Die Reform sei ein überfälliger Schritt, um Wanderangebote zu sichern und ländliche Regionen wirtschaftlich zu stärken.

Dr. Bernd Hartmann (DWV):
Für das Ehrenamt sei die Klarstellung ein großer Erfolg. Ohne die Engagierten vor Ort – wie auch bei uns im Schwarzwaldverein – wäre das vielfältige Wanderangebot in Deutschland gar nicht möglich.

Was bedeutet das für uns als Ortsverein?

  • Unsere Wegwarte und Ehrenamtlichen erhalten rechtliche Sicherheit, wenn sie im Wald tätig sind.
  • Der langfristige Erhalt unserer Wegweiser, Sitzgelegenheiten und Infotafeln wird erleichtert.
  • Unser Einsatz für sichere, attraktive Wanderwege im Markgräflerland wird stärker anerkannt und unterstützt.

Das ist ein wichtiger Meilenstein – auch für uns hier im Südschwarzwald.
Wir danken allen, die sich im DWV für diese Reform eingesetzt haben, und vor allem unseren Ehrenamtlichen, die das ganze Jahr über dafür sorgen, dass wir gut gepflegte und verlässliche Wanderwege nutzen können.

Gemeinsam halten wir unsere Kulturlandschaft erlebbar!